AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN

AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN

Die Verpflichtung zur Kompensation von Natureingriffen ergibt sich aus der Eingriffsregelung gemäß § 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie den Naturschutzgesetzen der Länder. Ob Gewerbegebiet, Stromleitung, Straßenneubau oder Neubaugebiet – wer in Natur und Landschaft eingreift, ist zur Kompensation verpflichtet.

Unsere Flächen eignen sich für klassische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie für die Einbuchung in ein behördlich anerkanntes Ökokonto. Wir bieten Unternehmen und Vorhabenträgern die Möglichkeit, ihre Kompensationspflichten rechtssicher auf unseren Flächen im Naturraum Harz (D37) zu erfüllen.

Wir bieten folgende Maßnahmen an:

i
Hecken, Feldgehölze, Streuobstwiesen und Feuchtbiotope sind das Rückgrat einer artenreichen Kulturlandschaft – und in Sachsen-Anhalts intensiv bewirtschafteter Agrarlandschaft besonders wertvoll. Wir legen diese Strukturelemente gezielt an den Rändern und Übergängen unserer Flächen an und pflegen sie dauerhaft als Teil unseres Betriebskonzepts.
Besonders Streuobstwiesen und naturnahe Kleingewässer erzielen hohe Ökopunktwerte und eignen sich hervorragend für die Einbuchung in ein Ökokonto – auch in kleineren Flächeneinheiten, die sich flexibel auf verschiedene Eingriffe aufteilen lassen.

Biotopgestaltung: Lebensräume in der Agrarlandschaft

i
Die Umwandlung von Intensivacker oder -grünland in extensiv bewirtschaftetes, artenreiches Dauergrünland gehört zu den wirksamsten Kompensationsmaßnahmen in der Offenlandschaft. Durch reduzierte Schnittfrequenz, Verzicht auf Dünger und Pflanzenschutzmittel sowie standortgerechte Ansaat entwickeln sich blütenreiche Wiesen- und Weidelandschaften, die seltenen Insekten, Vögeln und Kleinsäugern Lebensraum bieten.
Flächen mit besonderem Standortpotenzial können langfristig zur Streuobstwiese weiterentwickelt werden und damit noch weiter an ökologischem Wert gewinnen.

Grünlandentwicklung: Artenreiche Wiesen statt Intensivnutzung

i
Wo bisher Ackerboden oder intensiv genutztes Grünland die Landschaft prägt, entsteht dauerhafter, strukturreicher Laubmischwald mit heimischen Baumarten. Diese Flächen entwickeln sich über Jahrzehnte zu artenreichen Lebensräumen für Vögel, Insekten und Kleinsäuger – und erbringen gleichzeitig Ökosystemleistungen wie Grundwasserneubildung, Erosionsschutz und lokale Klimaregulation.
Im Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt erzielen Aufforstungsmaßnahmen regelmäßig hohe Biotopwertdifferenzen – und sind damit besonders effizient, wenn ein großer Kompensationsbedarf auf wenige, klar abgrenzbare Flächen gebündelt werden soll.

Erstaufforstung: Neuanlage von Laubmischwald

Ablauf:

1

1

Erstgespräch & Bedarfsklärung

Sie schildern Vorhaben und Kompensationsbedarf. Gemeinsam prüfen wir, welche Maßnahmentypen für Ihren Fall geeignet und behördlich anerkennungsfähig sind.

2

2

Flächenauswahl & Biotopwertbilanzierung

Bewertung nach dem Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt: Ausgangs- und Zielzustand werden bilanziert. Abstimmung mit Ihrem Planungsbüro und der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.

3

3

Rechtliche Sicherung

Eintragung im Kompensationsverzeichnis Sachsen-Anhalt, Grundbucheintrag oder Nutzungsvertrag – dauerhaft und revisionssicher für Behörden und Gutachter.

4

4

Umsetzung, Pflege & Nachweis

Wir führen die Maßnahmen durch, überwachen die Entwicklung und stellen alle Nachweise für Ihr Genehmigungsverfahren zur Verfügung.

Wir begleiten Sie von der Flächenauswahl über die Abstimmung mit der Behörde bis zur dauerhaften Pflege und Dokumentation – alles aus einer Hand.